Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Gerbrunn

Flächennutzungsplan © Jürgen Braun

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Landschaftsplan © Jürgen Braun

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Flächennutzungsplan © Jürgen Braun

Landschaftsplan © Jürgen Braun

Mit der Gesamtänderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Gerbrunn wird die künftige bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet in den Grundzügen für einen Planungshorizont von 15- 20 Jahren planerisch vorbereitet.
Dargestellt wird das angestrebte städtebauliche und landschaftsräumliche Gesamtkonzept der Gemeinde Gerbrunn. Im Zuge des Verfahrens bestand für die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu verschiedensten Zeiten die Gelegenheit, ihre jeweiligen Interessen und Belange in die Planung einzubringen.
Die Gesamtänderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan löst den am 22.11.1982 wirksam gewordenen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Gerbrunn ab.
Seit dem Inkrafttreten des FNP von 1982 wurde dieser mit sieben Änderungsverfahren, welche bereits abgeschlossen sind, organisch fortgeschrieben.
Mit der Gesamtänderung des FNP soll und kann nun auf die neuen Rahmenbedingungen, Entwicklungsaussichten, Zielvorstellungen und Anforderungen grundlegend planerisch reagiert werden, um auf diese Weise Perspektiven aufzuzeigen und gesamtstädtisch abgestimmte Aussagen für die künftige Entwicklung des Gemeindegebiets in den nächsten 15- 20 Jahren zu treffen.

Der Flächennutzungsplan enthält vor allem Darstellungen von Wohnbauflächen, Gemischten Bauflächen, Gewerblichen Bauflächen, Sonderbauflächen mit ihrer spezifischen Zweckbestimmung, Flächen für den Gemeinbedarf, die Hauptverkehrsstraßen, Grünflächen, Flächen für die Forst- und Landwirtschaft, Wasserflächen und Flächen für wichtige Ver- und Entsorgungsanlagen. Außer den planerischen Darstellungen beinhaltet der Plan Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen, die ihre Verbindlichkeit auf der Basis einer anderen Rechtsgrundlage erlangt haben; hierzu gehören beispielsweise Landschaftsschutzgebiete.
Gemäß der gesetzlichen Forderung sind die Inhalte des Landschaftsplans in den Plan integriert.

In den FNP sind die Aussagen und Kerninhalte des parallel erarbeiteten Landschaftsplanes wie beispielsweise die planerische Sicherung und Umsetzung landschafts-planerischer Verbundkorridore (Haslachtal) eingeflossen.

Die im FNP dargestellten Grünflächen entlang der westlichen Gemarkungsgrenze, innerörtliche Grünflächen mit Spiel- und Sporteinrichtungen, sowie dem Naherholungsgebiet an der Haslach als geplantes Landschaftsschutzgebiet sorgen für ausreichend Erholungsflächen innerhalb des Gemeindegebiets.

Für die Auswahl von Ausgleichs- und Ersatzflächen wurden Flächen herangezogen, die in Verbindung mit bereits bestehenden Strukturen stehen, um diese zu einem größeren Verbund (Biotopverbund) zusammenschließen. Diese Flächen sind im Flächennutzungs-plan als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt.

Nördlich des Friedhofes „Am Zottenhügel“ ist im Überschwemmungsgebiet der Haslach auf den Grundstücken „Am Frosch“ Flur-Nrn. 436 und 1238 die Renaturierung der Haslach mit einem Altarm als Stillgewässer als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme von der Ortsgruppe des Bundes Naturschutz geplant. Diese Planung ist eine Bereicherung des Naherholungsgebietes „Haslachtal“ und ein wertvolles Feuchtbiotop.

Infolge der im FNP zum Ausdruck kommenden geplanten baulichen und sonstigen Entwicklungen (u.a. auch Ausgleichsmaßnahmen für bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft) der Gemeinde Gerbrunn reduziert sich die dargestellte Gesamtfläche für die Landwirtschaft im aktuellen FNP. Mit gut 274 ha – rund 60 % der Gemeindefläche – ist der Flächenanteil landwirtschaftlicher Flächen im Vergleich zu anderen Gemeinden vergleichsweise hoch.

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Planungsbüros

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Braun
Boxberg

Projektzeitraum
2006 - 2010

Größe
458 ha

Auftraggeber
Gemeinde Gerbrunn

Adresse


Landkreis Würzburg

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Projekttyp
Landschaftspläne, Landschaftsrahmenpläne, Fachbeiträge
Flächennutzungs- und Bebauungsplanung