Die SWT plant die Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks (PSKW) mit einer Leistung von ca. 300 MW. Voraussetzung für einen derartigen Energiespeicher ist ein ausreichend großes Ober- und Unterbecken (je ca. 6 Mio. m³ Fassungsvermögen) mit entsprechender Wasserversorgung für die erstmalige Befüllung und ein möglichst großer Höhenunterschied zwischen den Becken, um einen maximalen energetischen Wirkungsgrad zu erreichen. Die für die Förderung des Wassers bzw. für die Stromerzeugung notwendigen Maschinen werden in einer unterirdischen Kaverne unterhalb des Oberbeckens untergebracht. Durch unterirdisch verlaufende Stollen und Schächte wird eine Verbindung zunächst vom Oberbecken zur Kaverne und von dort zum Unterbecken hergestellt. Diese Stollen und Schächte dienen zum Austausch des Wassers zwischen den Becken. Im Landschaftsbild sichtbar sind lediglich begrünte Erdwälle / Dämme und Betriebsgebäude.
Prinzipskizze eines Pumpspeicherkraftwerks © 2013 SWT Trier Versorgungs-GmbH BGHplan Trier
Visualisierung Unterbecken © 2013 BGHplan Trier
Zeitungsartikel im Trierischer Volksfreund © 2012 BGHplan Trier
Voraussetzungen für eine (hoffentlich) erfolgreiche Umsetzung 2.1 Mehrwert für die Region schaffen - Kulturlandschaft erhalten und entwickeln Ein Projekt dieser Größenordnung trifft nicht per se auf Zustimmung. Eine Chance, die Akzeptanz zu verbessern ist es, mit einem Großprojekt gleichzeitig Probleme mit zu lösen, die vor Ort existieren. Damit wird ein solches Projekt nicht als vorrangig technisches Projekt verstanden, sondern als ein Projekt der integrierten regionalen Entwicklung. 2.2 Die Betroffenen frühzeitig beteiligen Die Realisierung dieses Projekts im angestrebten Zeitraum setzt eine rechtzeitige und von Anfang an mit allen Projektbetroffenen abgestimmte Planung voraus. Aus diesem Grund wird eine sehr offensive Informationspolitik seit den Erstüberlegungen zu dem Projekt betrieben. Regelmäßige Bürgerversammlungen und Ortsbegehungen dienen dem Transport von Informationen über die sich entwickelnde Planung und lassen die Möglichkeit zu, sich rechtzeitig mit aufkeimenden Sorgen von Bürgern auseinanderzusetzen. Die Stimmung zu dem Projekt ist dadurch positiv. Im Sinne einer Schwachstellenanalyse wurden darüber hinaus im Planungsprozess aufkommende Probleme unmittelbar mit den betroffenen Fachbehörden, Kommunen und Nutzern besprochen und planerische Lösungen gefunden. Die Naturschutzverbände und Fachbehörden werden regelmäßig während des gesamten Projektverlaufs eingebunden. Erst mit einem durch die informellen Gespräche vorab geklärten, alle Aspekte umfassenden Plankonzept wurde das Raumordnungsverfahren eröffnet mit der Hoffnung, dadurch mit wenigen Widersprüchen das Verfahren zu bestehen. Die gleiche Vorgehensweise wird auch zum Planfeststellungsverfahren angewandt, zu dem derzeit die Vorarbeiten angelaufen sind. 2.3 Regionalwirtschaftliche Aspekte beachten Die Finanzierung des Vorhabens, insgesamt etwa 500 Mill €, soll überwiegend aus der Region („Aus der Region, für die Region“) erfolgen. Dazu werden auch neue Wege beschritten. Grundstückseigentümer im Projektgebiet haben z.B. die Möglichkeit, den Immobilienwert als finanzielle Einlage in das Projekt einzubringen. Gute Erfahrungen hat der Projektträger, die Stadtwerke Trier, auch mit breit gestreuten Anteilscheinen für Erneuerbare-Energie-Projekte sammeln können, die auch hier zum Einsatz kommen sollen. Damit verbleibt der wirtschaftliche Mehrwert in der Region und verbessert die Akzeptanz.
Strukturkonzept Beweidung in einem Seitental der Mosel bei Fell gegenüber des geplanten Pumpspeicherkraftwerkes © 2013 BGHplan Trier
Beweidung mit Heckrindern und Koniks © 2013 BGHplan Trier
Zeitungsartikel Wanderung © 2012 BGHplan Trier
Zeitungsartikel im Trierischer Volksfreund © 2012 BGHplan Trier
Zeitungsartikel im Trierer Land © 2012 BGHplan Trier
Prinzip: Synergien schaffen © 2013 BGHplan Trier
Durch die Planung des Pumpspeicherkraftwerks kommt es zur Beeinträchtigung bzw. Verlust von Landschaftselementen (u.a. Magerwiesen, Bäche, Feuchtgebiete). Für diese Eingriffe müssen nach dem Naturschutz- und Wasserrecht Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen werden. Gleichzeitig soll mit diesem Maßnahmen eine von den Kommunen und Landnutzern mitgetragene Landschaftsentwicklung betrieben und Probleme behoben werden. Das soll an zwei Beispielen erläutert werden: 1. Das Moseltal ist eine der bedeutendsten Tourismusregionen in Rheinland-Pfalz. Prägend sind neben dem Fluss selbst insbesondere die Weinberge, die sich geschlossen beidseitig des Tales z.T. in Steillagen bis zur bewaldeten oberen Hangkante ziehen. Eines der größten regionalen Probleme ist der Rückgang des Weinbaus in der WeinKulturLandschaft Mosel. Dies führt zu einem Flickenteppich von Nutzflächen und z.T. großflächigen Brachen, die die Bewirtschaftung der verbliebenen Flächen erschweren und den Wert der Landschaft für den Tourismus und die Erholung erheblich mindern. Mit dem Projekt konnte eine Leitbild-Diskussion in den umliegenden Gemeinden initiiert und finanziert werden, bei dem zusammen mit Winzern und Kommunen geklärt wurde, welche Flächen zukünftig noch weinbaulich genutzt werden und wo Aufforstungen oder Offenhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Gleichzeitig wurde kommuniziert, dass das naturschutz- und forstrechtliche Ausgleichskonzept für das Projekt sich an diesen Orientierungsrahmen halten und Ausgleichsmaßnahmen, soweit dies fachlich vertretbar ist, in die Flächenkulisse dieses Diskussionsprozesses einpassen wird. Dieser Prozess wurde im Sommer 2012 abgeschlossen. Derzeit erfolgt in Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden und Umweltverbänden die Auswahl der Flächen, die letztlich in das Genehmigungsverfahren gegeben werden. Die Flächenauswahl wird wiederum in die Kommunen kommuniziert. Über ein Umlegungsverfahren, das parallel zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen derzeit anläuft, erfolgt neben der Flächenbereitstellung für das Projekt auch die Bereitstellung zusammenhängender naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen, auf denen über Beweidungsprojekte eine erwünschte Offenhaltung der Landschaft gewährleistet werden soll. Als anvisiertes Nebenprodukt erfolgt damit gleichzeitig eine Zusammenlegung der Weinbauflächen zu zusammenhängenden, zukunftsfähig nutzbaren Weinbaulagen. Mit dem Instrument der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird so gleichzeitig der Ausgleich agrarstruktureller Nachteile erzielt. 2. Im Zuge der Stauregulierung der Mosel für die Schifffahrt vor einem halben Jahrhundert wurde bei Mehring ein Seitenarm angelegt, das nur oberstromig einen Anschluss an den Fluss besitzt. Als Folge sammelt sich hier bei Hochwasser viel Treibgut mit hohem Anteil an Müll, der die ökologischen und die ästhetischen Qualitäten deutlich mindert. Ein Teil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Entwicklung eines Feuchtgebietes wird in diesen Bereich verlagert, um das Gerinne durchgängig zu machen und als zeitwiese durchflossenen Nebenarm zu entwickeln.
Brachgefallene Weinbaulandschaft in einem touristisch genutzten Seitental der Mosel bei Fell am geplanten Pumpspeicherkraftwerk. Flächen sollen durch Beweidungsprojekt offengehalten werden © 2013 BGHpla Trier
Strukturkonzept Beweidung in einem Seitental der Mosel bei Fell gegenüber des geplanten Pumpspeicherkraftwerkes © 2013 BGHplan Trier
Zeitungsartikel im Trierischer Volksfreund © 2012 BGHplan Trier
Prinzip: Synergien schaffen © 2013 BGHplan Trier
Beweidung mit Heckrindern und Koniks © 2013 BGHplan Trier
Zunahme von Brachen in der Weinbaulandschaft der Mosel im Umfeld des geplanten Pumpspeicherkraftwerks © 2013 BGHplan Trier