Luftbild Planungsgebiet © Jürgen Braun
Die Gemeinde Bundorf plant die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans für das Baugebiet Sonnenhügel am östlichen Ortsrand des Gemeindeteiles Bundorf auf einem Teil des Grundstücks Fl.Nr. 682 in der Gemarkung Bundorf.
Die Gemeinde Bundorf gliedert sich in sechs Ortsteile.
Das Planungsgebiet mit einer Größe von ca. 1,13 ha liegt am östlichen Rand der bebauten Ortslage Bundorf in Verlängerung der Straße Am Sonnenhügel.
In ca. 5 km Entfernung verläuft nordöstlich des Baugebietes die Bundesstraße 279, die Staatsstraße 2275 führt als Hauptstraße durch die Gemeinde Bundorf.
Der Eingrünungsbereich als Ausgleichsfläche ist 2.337 m² (ca. 0,23 ha) groß. Das Gelände wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Es befinden sich keine Schutzgebiete auf dem Grundstück.
Die Bestandsaufnahme ergab, dass sich ansonsten keine schützenswerten Flächen wie Wasserschutzgebiete, geschützte Tier- und Pflanzenarten oder FFH- bzw. Natura 2000-Gebiete im Planungsbereich befinden. Erhebliche Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, biologische Vielfalt sind nicht zu erwarten.
Lediglich das Landschaftsbild wird durch die geplante Nutzung beeinträchtigt, diese Beeinträchtigung wird jedoch durch die Eingrünung gemindert.
Durch die künftige Nutzung werden keine Emissionen erwartet.
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Planungsbüros
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Braun
Boxberg
Projektzeitraum
April 2019
- Dezember 2019
Größe
1,13 ha
Auftraggeber
Gemeinde Bundorf
Projekttyp
Flächennutzungs- und Bebauungsplanung