Ortseinfahrt B 28 neu in Oberkirch Landschaftsgestaltung der Ortseinfahrt

Lageplan © Herz Landschaftsarchitektur

1 / 4

Entwurfsstudien Kreisverkehr © Herz Landschaftsarchitektur

2 / 4

Entwurfsstudien Kreisverkehr © Herz Landschaftsarchitektur

3 / 4

Vogelperspektive 1 © 2003 Herz LA

4 / 4

Lageplan © Herz Landschaftsarchitektur

Entwurfsstudien Kreisverkehr © Herz Landschaftsarchitektur

Entwurfsstudien Kreisverkehr © Herz Landschaftsarchitektur

Vogelperspektive 1 © 2003 Herz LA

Verkehrsbauwerke wie Umgehungsstraßen bilden mit ihren Knoten- und Anschlusspunkten „Kunstlandschaften“, die nach funktional-verkehrstechnischen Aspekten gestaltet werden. Diese stellen unstrittig einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der gesetzlich auszugleichen ist.
Die geforderten Maßnahmen hierfür wurden im Zuge der Straßenplanung durch einen LBP festgelegt, einschl. der Kosten für diese Maßnahmen.

Ziel unserer relativ spät einsetzenden Planung war der landschaftsgestalterische Aspekt dieses Ausgleichs, um aus diesem wichtigen Übergangsbereich zwischen Stadt und Landschaft einen unverwechselbaren Ort am westlichen Stadteingang zu schaffen.

Punkt – Linie – Fläche/Raum - die Grammatik der Raumgestaltung.

- Den Kern- und Höhepunkt der Situation bildet der Kreisverkehr. Weiter stadteinwärts artikuliert sich mit Infoplatz und Obstverkaufsplatz sowie Biergarten ein weiterer Höhepunkt unmittelbar am Stadteingang. Hier wurde, mit etwas Entfernung, auch der geplante Skaterplatz platziert. Die Gestaltung dieser Bereiche wurde mit dem Straßenbauamt Offenburg bereits auf Machbarkeit hin abgestimmt, wobei es
beim Kreisverkehr eine eindeutige Präferenz zugunsten eines reinen Erdbauwerks gab, wie in der Hauptvariante vorgesehen, während die Aufstellung von Kunstwerken aus Metall od. dgl. aus Gründen des Unfallschutzes abgelehnt wurde. (noch die anderen Varianten kurz erläutern!)
Der Info- und Verkaufsplatz sowie die freigelegte alte Brücke mit Biergarten am Gewerbekanal sind machbar, während der Skaterplatz außerhalb der Stadt auf Wunsch des Straßenbauamtes lagemäßig noch modifiziert werden muß (andere Straßenseite), ansonsten aber akzeptiert wurde.

- Die Straßenlinie wird durch Baumreihen aus Spitzahorn (B 28) und Birnbäumen (Alte Landstraße) begleitet und landschaftlich ausformuliert. Aus der Gradiente wird der Straßenraum. Die Baumreihen schließen sich an der Stadtzufahrt wie ein Reißverschluß zu einer doppelreihigen Allee. Prinzip: Führend, leitend, landschaftliche Leitlinie.

- In der Fläche wird das Motiv des Kirschbaumhaines (Streuobstwiese) aufgegriffen und ortstypisches als Symbol für Oberkirch/Ortenau eingesetzt. Das sagt u.U. mehr als vordergründige Symbole, weil es selbstverständlich und nicht gekünstelt wirkt und ist.

Der Abstand der Straßenbäume zur Straße ergibt sich aus dem Mindestabstand von 4,50 m zum Straßenrand zzgl. dem Radwegeabstand auf insg. ca. 8 m bis Stamm-Mitte.

Mehr lesen +