Blick auf die vierspurige A7 © 2012 Christoph Kirch
Grünstreifen neben Autobahn © 2012 Christoph Kirch
Blühende Wiesen © 2012 Christoph Kirch
Gewässer in Autobahnnähe © 2012 Christoph Kirch
Blühende "Seitenstreifen" © 2012 Christoph Kirch
Bachlauf neben der Autobahn © 2012 Christoph Kirch
Der 4-streifige Abschnitt 2 der A 7 zwischen Dorfmark und der AS Fallingbostel soll 6-streifig ausgebaut werden. In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erfolgt eine flächendeckende, vorhabenbezogene Analyse der Schutzgüter gemäß § 2 (1) UVPG einschließlich ihrer Wechselwirkungen sowie eine Variantenuntersuchung. Faunistische Untersuchungen erfolgten für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Libellen und Reptilien.
Für das westseitig der A7 angrenzende FFH-Gebiet Nr. 77 „Böhme“ (DE 2924-301) wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchgeführt. Der Artenschutzbeitrag (ASB) umfasst die Prüfung des Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 (1) BNatSchG für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Fischotter und grüne Flussjungfer.
Die durch das Vorhaben verursachten erheblichen Beeinträchtigungen können vor Ort kompensiert werden. Wesentlicher Bestandteil der Kompensationskonzepte ist die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern durch die Aufweitung vorhandener Bauwerke.
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